Neuzulassung eines PKW´s
Unter einer Neuzulassung versteht man nicht nur die Zulassung eines Neuwagens. Wird ein Auto von dem einen Halter auf einen anderen zugelassen, gilt dies ebenfalls als eine Neuzulassung. Die Neuzulassung ist für jedes einzelne Auto, das entweder neu gekauft wurde oder den Besitzer gewechselt hat Pflicht, denn auf Grund der Zulassung kann die KFZ Steuer berechnet und erhoben werden und auch der Halter ermittelt werden. Doch wo wird die Neuzulassung der jeweiligen Autos überhaupt vorgenommen?
Dies geschieht bei der zuständigen Behörde. Entscheidend ist in diesem Fall der Hauptwohnsitz des Halters, danach richtet sich der Kreis, in dem der Wagen zugelassen werden muss. Für solch eine Neuzulassung benötigt man als zukünftiger Halter allerdings auch das ein oder andere Dokument. So reichen bei Neuwagen der Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung 2, die Bankverbindung, die Bestätigung der Versicherung darüber, dass der Wagen dort versichert ist, und der Personalausweis des künftigen Halters.
Bei einem Gebrauchtwagen, der auf einen anderen Halter neu zugelassen werden soll, benötigt man als zukünftiger Halter etwas mehr an Dokumenten. Natürlich werden auch hier die Versicherungsbestätigung, die Bankverbindung, Personalausweis und Fahrzeugbrief benötigt. Hinzu kommen allerdings noch Fahrzugschein, also Zulassungsbescheinigung 1, die Bescheinigung über TÜV und AU. Sowohl TÜV als auch AU müssen bei der Neuzulassung zwingend noch gültig sein, denn sonst ist keine Neuzulassung des PKW möglich.